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   BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B   

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BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B (https://dejure.org/2011,46015)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B (https://dejure.org/2011,46015)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 135/11 B (https://dejure.org/2011,46015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Erwerbsminderungsrente - berufskundliches Sachverständigengutachten - Zurückverweisung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Erwerbsminderungsrente - berufskundliches Sachverständigengutachten - Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Erwerbsminderungsrente - berufskundliches Sachverständigengutachten - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Anforderungsprofil des allgemeinen Arbeitsmarktes

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Anforderungsprofil des allgemeinen Arbeitsmarktes

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Das LSG durfte den Beweisantrag der Klägerin nicht mit der Begründung übergehen, dass die qualitativen Einschränkungen, denen bei der Auswahl der in Betracht kommenden Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begegnet werden könne, noch nicht als "schwere spezifische Leistungseinschränkungen" bzw als "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (Hinweis auf BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 und Senatsurteil vom 23.5.2006 - SozR 4-2600 § 43 Nr. 9) die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erforderten; die Klägerin verkenne den Begriff "der üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" iS von § 43 SGB VI; die Frage der betrieblichen Einsetzbarkeit der Klägerin betreffe angesichts des weiten Feldes der Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes allein die - hier noch nicht relevanten - Fragestellungen der notwendigen Benennung von Verweisungstätigkeiten (S 8 Abs. 2 Entscheidungsgründe LSG) .

    Nach dem von der Klägerin zutreffend zitierten Senatsurteil (stRspr, BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f) können Zweifel an der oben beschriebenen Einsatzfähigkeit von Versicherten als Folge von qualitativen Leistungseinschränkungen beseitigt werden, indem zunächst geprüft und festgestellt wird, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen wie zB Verpacken, Sortieren, Zusammensetzen von Teilen usw erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert werden (BSGE 80, 24, 32 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 25) .

    In einem solchen Fall genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl ausführlich Senatsurteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen - unter Hinweis auf: BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23) .

    Im zurückverwiesenen Verfahren wird das LSG solche Feststellungen nachzuholen haben, um auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob der Klägerin im Fall des Fortbestehens von ernsten Zweifeln an ihrer Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung ihrer individuellen qualitativen Leistungseinschränkungen mindestens eine konkrete Verweisungstätigkeit mit ihren typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmalen (kein konkreter Arbeitsplatz) zum Ausschluss der Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung zu benennen ist (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 27) .

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Der Senat habe ausschließen können, dass sich die festgestellten Leistungsbeurteilungen aus Sicht der jeweiligen medizinischen Fachgebiete überschnitten bzw sogar potenzierten (Hinweis auf BSG vom 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 und BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris) .

    Nach der Rechtsprechung des BSG besteht allenfalls dann eine Pflicht, einen Gutachter mit der fachübergreifenden zusammenfassenden Einschätzung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit zu beauftragen, falls nicht auszuschließen ist, dass sich die festgestellten Leistungseinschränkungen aus der Sicht der jeweiligen Fachgebiete überschneiden und ggf potenzieren können (vgl BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22; BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9) .

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 48/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Der Senat habe ausschließen können, dass sich die festgestellten Leistungsbeurteilungen aus Sicht der jeweiligen medizinischen Fachgebiete überschnitten bzw sogar potenzierten (Hinweis auf BSG vom 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 und BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris) .

    Nach der Rechtsprechung des BSG besteht allenfalls dann eine Pflicht, einen Gutachter mit der fachübergreifenden zusammenfassenden Einschätzung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit zu beauftragen, falls nicht auszuschließen ist, dass sich die festgestellten Leistungseinschränkungen aus der Sicht der jeweiligen Fachgebiete überschneiden und ggf potenzieren können (vgl BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22; BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9) .

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Ob das LSG hierzu eine berufskundliche Stellungnahme bzw ein Sachverständigengutachten oder ggf Ermittlungen anderer Art durchführen wird, steht in seinem Ermessen (vgl Senatsbeschlüsse vom 29.8.2006 - B 13 R 104/06 B - Juris RdNr 7 f; vom 10.5.2001 - B 13 RJ 273/00 B - Juris; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29 und Nr. 33) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 104/06 B

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Ob das LSG hierzu eine berufskundliche Stellungnahme bzw ein Sachverständigengutachten oder ggf Ermittlungen anderer Art durchführen wird, steht in seinem Ermessen (vgl Senatsbeschlüsse vom 29.8.2006 - B 13 R 104/06 B - Juris RdNr 7 f; vom 10.5.2001 - B 13 RJ 273/00 B - Juris; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29 und Nr. 33) .
  • BSG, 10.05.2001 - B 13 RJ 273/00 B

    Ermittlungen der Tatsacheninstanz bei Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Ob das LSG hierzu eine berufskundliche Stellungnahme bzw ein Sachverständigengutachten oder ggf Ermittlungen anderer Art durchführen wird, steht in seinem Ermessen (vgl Senatsbeschlüsse vom 29.8.2006 - B 13 R 104/06 B - Juris RdNr 7 f; vom 10.5.2001 - B 13 RJ 273/00 B - Juris; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29 und Nr. 33) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    In einem solchen Fall genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl ausführlich Senatsurteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen - unter Hinweis auf: BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23) .
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    In einem solchen Fall genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl ausführlich Senatsurteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen - unter Hinweis auf: BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23) .
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Das LSG durfte den Beweisantrag der Klägerin nicht mit der Begründung übergehen, dass die qualitativen Einschränkungen, denen bei der Auswahl der in Betracht kommenden Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begegnet werden könne, noch nicht als "schwere spezifische Leistungseinschränkungen" bzw als "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (Hinweis auf BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 und Senatsurteil vom 23.5.2006 - SozR 4-2600 § 43 Nr. 9) die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erforderten; die Klägerin verkenne den Begriff "der üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" iS von § 43 SGB VI; die Frage der betrieblichen Einsetzbarkeit der Klägerin betreffe angesichts des weiten Feldes der Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes allein die - hier noch nicht relevanten - Fragestellungen der notwendigen Benennung von Verweisungstätigkeiten (S 8 Abs. 2 Entscheidungsgründe LSG) .
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B
    Nach dem von der Klägerin zutreffend zitierten Senatsurteil (stRspr, BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f) können Zweifel an der oben beschriebenen Einsatzfähigkeit von Versicherten als Folge von qualitativen Leistungseinschränkungen beseitigt werden, indem zunächst geprüft und festgestellt wird, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen wie zB Verpacken, Sortieren, Zusammensetzen von Teilen usw erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert werden (BSGE 80, 24, 32 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 25) .
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

  • BSG, 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Nichtbefolgung eines

  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung -

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 35/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - freiwillige Weiterversicherung neben

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,

  • BSG, 15.12.2005 - B 9a V 14/05 B

    Geltung der Ausschlussregelung des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begriff der

  • BSG, 21.04.1995 - 2 BU 35/95

    Anspruch auf eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Denn es bleibt auch bei einer Mehrzahl von qualitativen Leistungseinschränkungen Aufgabe des Tatsachengerichts, diese in ihrer konkreten Bedeutung für die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem Arbeitsmarkt abzuklären und zu bewerten (vgl bereits BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B - juris RdNr 22 unter ausdrücklichem Hinweis auch auf den Beschluss des 5. Senats des BSG vom 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B - SozR 3-2600 § 43 Nr. 19 S 67 f - juris RdNr 9).
  • BSG, 15.07.2019 - B 13 R 3/18 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Jedenfalls versäumt sie es, überhaupt auf die umfangreiche und aktuelle Rechtsprechung des BSG zur Summierung von Leistungseinschränkungen (zB BSG Urteil vom 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18; BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - BSGE 109, 189 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 16; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B - Juris RdNr 22 ff, jeweils mwN) einzugehen.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 40/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Rente

    Anhaltspunkte für ein ermessensfehlerhaftes Handeln im Hinblick auf die von Amts wegen vorzunehmende Sachverhaltsaufklärung und die Wahl der Beweismittel (vgl Senatsbeschlüsse vom 29.8.2006 - B 13 R 104/06 B - Juris RdNr 7 f; vom 10.5.2001 - B 13 RJ 273/00 B - Juris; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29 S 104 und Nr. 33 S 120; vom 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B - Juris RdNr 26) liegen nicht vor.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2012 - L 7 R 1098/09
    Deshalb bedarf es auch keines näheren Eingehens darauf, ob die beim Kläger vorhandenen qualitativen Einschränkungen - wie er meint - eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung bedingen (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - BSG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 135/11 B - (beide juris)).
  • LSG Hamburg, 19.11.2014 - L 2 R 124/12

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Die körperlichen Beeinträchtigungen wiederum rechtfertigen lediglich qualitative Leistungseinschränkungen, die das Ausmaß einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe z.B. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 ; BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R und Beschluss vom selben Tag B 13 R 135/11) nicht erreichen, so dass die Nennung einer konkreten Verweisungstätigkeit nicht erforderlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 R 485/13
    Der Versicherungsträger oder im Streitfall das Gericht müssen - unter der Voraussetzung einer Benennungspflicht (vgl. dazu insbesondere BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 135/11 B -, juris, betreffend eines Fortbestehens von ernsten Zweifeln an der Einsatzfähigkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung seiner individuellen qualitativen Leistungseinschränkungen) - im Einzelfall prüfen und im Bescheid bzw. im Urteil darlegen, welche auf dem Arbeitsmarkt zugängliche, ganz konkrete Tätigkeit vorhanden ist, die den gesundheitlichen und beruflichen Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entspricht (BSG, U.v. 15. November 1983 - 1 RJ 112/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 109).
  • LSG Hamburg, 21.06.2016 - L 3 R 28/13
    Diese sind auch nicht, wie der Kläger meint, marginal, denn aus einer beiderseitigen signifikanten Fußbeschwielung kann geschlussfolgert werden, dass beide Füße zum Gehen eingesetzt werden (vgl. nur BSG, Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B - Juris), der linke - wegen der etwas schwächer ausgeprägten Beschwielung - allerdings weniger bzw. weniger nachdrücklich.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2018 - L 13 R 1525/16
    Im Übrigen liegt mit den o. g. qualitativen Einschränkungen auch keine schwere spezifische Leistungseinschränkung und auch keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor; dem Kläger sind beispielsweise einfache Bürotätigkeiten oder einfache Sortier-, Montier- oder Verpackungstätigkeiten mit leichten Industrie- und Handelsprodukten (vgl. BSG, Urteile vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - und vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 135/11 B - juris) vollschichtig möglich, so dass sich Bereiche des allgemeinen Arbeitsmarktes beschreiben lassen, weshalb es der Benennung einer Verweisungstätigkeit nicht bedarf.
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